Hier stelle ich die Rahmenbedingungen einer Psychotherapie dar.
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Rahmenbedingungen Psychotherapie
Preise
Ich führe eine Privatpraxis. Das bedeutet:
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Die Grundlage für meine Preise bildet die Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP), in Anlehnung an die Gebührenordnung für Ärzte/Ärztinnen* (GOÄ). Ich richte mich nach den Empfehlungen der Bundespychotherapeutenkammer (BPtK) vom 01. Juli 2024. Da die Berufskammern auch Beratung, Coaching und Paartherapie als psychotherapeutische Tätigkeiten ansehen, richte ich mich auch bei diesen Leistungen nach der GOP.
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Von privaten Krankenversicherungen und Beihilfe werden meine Gebühren im Regelfall vollständig übernommen. Bitte informieren Sie sich vorab über die Kostendeckung bei Ihrer Versicherung. Die Kosten für ein Einzelgespräch betragen im Regelfall 134,06€.
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Ich habe keine Kassenzulassung, um direkt mit den gesetzlichen Krankenversicherungen abzurechnen. Wir können jedoch einen Antrag auf Kostenerstattung stellen. Wenn diese genehmigt wird, sollten auch meine Kosten vollständig übernommen werden, da dann eine Privatbehandlung bezahlt wird. Die Kosten für ein Einzelgespräch betragen im Regelfall 134,06€.
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Mit Selbstzahler*innen vereinbare ich die Gebühren beim Vorgespräch. Sie orientieren sich an der GOP und liegen zwischen 100,55€ und 134,06€.
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Unabhängig von der Art der Abrechnung sind Sie und ich Vertragspartner*innen. Die Rechnungen erstelle ich mit einem digitalen Abrechnungssystem und sende sie Ihnen per E-Mail zu. Sie begleichen die Rechnungen und können sie dann an die Versicherung weiterleiten, um die Kosten erstattet zu bekommen. Inwiefern Ihre Versicherung die Kostenübernahme übernimmt, wann sie diese bezahlt etc., darauf habe ich leider keinen Einfluss.
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Die Kosten für ein Vorgespräch sind durch die GOP geregelt und betragen 134,06€ für eine 50-minütige Sitzung.
Terminregelung & Erreichbarkeit
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Neuanfragen: Termine finden nur nach Vereinbarung statt. Neue Anfragen nehme ich nur per Kontaktformular entgegen (s.u.).
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Absage: Vereinbarte Termine, die nicht wahrgenommen werden können, müssen mindestens 24 Stunden vorher per E-Mail abgesagt werden, sonst werden sie in Rechnung gestellt.
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Verspätung: Bitte erscheinen Sie pünktlich zu den Terminen. Sollten Sie 15 Minuten nach dem vereinbarten Termin nicht erschienen sein, gilt er als ausgefallen und wird in Rechnung gestellt.
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Vorgespräch: Vorgespräche finden immer in persona in meiner Praxis statt.
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Erreichbarkeit: Wenn wir uns für eine Zusammenarbeit erscheinen, stehe ich Ihnen per E-Mail und Telefon zur Verfügung. Sitzungen können (nur nicht ausschließlich) auch online angeboten werden.
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Formen der Kostenübernahme für Psychotherapie und das entsprechende Procedere
Hier stelle ich drei verschiedene Formen der Kostenübernahme von Psychtherapie dar:
selbstzahlend, privat oder Beihilfeversichert, gesetzlich versichert.
Selbstzahler*in
Es kann u.a. aus folgenden Gründen sinnvoll sein, die Behandlungskosten selbst zu tragen:
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minimaler administrativer Aufwand
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Informationen (Therapieaufnahme, Diagnosen, etc.) werden nicht an Dritte weitergeleitet
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die Anzahl der Sitzungen ist nicht von vornherein festgeschrieben, kann individuell bestimmt werden
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mehr Freiheiten bei der Gestaltung der Therapie
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Häufig machen Personen im öffentlichen Dienst von dieser Zahlweise Gebrauch, z.B. Lehrer*innen, Jurist*innen.
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Sofern freie Plätze vorhanden sind, kann ich Ihnen einen sofortigen Therapiebeginn zusichern. Wir schließen einen individuellen Behandlungsvertrag über den Ablauf der Therapie und ich sende Ihnen elektronische Rechnungen zu, die binnen einer Woche zu begleichen sind. Die Kosten orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP), der kostengünstigsten Referenz. Sie können u.U.
steuerlich geltend machen (z.B. als „außerordentliche Belastungen“ gemäß §33 EStG).
Private Krankenversicherung (PKV)
und Beihilfe
Sofern freie Plätze vorhanden sind, kann ich Ihnen einen sofortigen Therapiebeginn zusichern. Wir schließen einen individuellen Behandlungsvertrag über den Ablauf der Therapie und ich sende Ihnen elektronische Rechnungen zu, die binnen einer Woche zu begleichen sind. Die Kosten orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) und werden i.d.R. vollständig übernommen.
Gesetzliche Versicherung (GKV) -Kostenerstattungsverfahren gemäß § 13 Abs. 3 Sozialgesetzbuch V
Keine automatische Kostenübernahme:
Ich führe eine Privatpraxis, das heißt, ich bin nicht vertragsärztlich zugelassen (synonym: ich habe keinen Kassensitz/ keine Kassenzulassung). Ich kann Ihnen daher nicht garantieren, dass die Krankenkasse die Behandlungskosten übernimmt.
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Antrag auf Kostenerstattung:
Sie können jedoch bei der Krankenkasse einen Antrag auf Kostenerstattung stellen (§ 13 Abs. 3 SGB V),
wenn Sie keine*n vertragsärztlich zugelassene*n Psychotherapeut*in finden können. Manche Krankenkassen lehnen dieses Verfahren leider trotz Ihres Rechtsanspruchs kategorisch ab, in diesem Fall kann ich sie leider nicht betreuen. Die meisten Krankenkassen erstatten jedoch die Kosten, so dass es weiterhin ein gängiges, aussichtsreiches Verfahren ist, um eine Psychotherapie zu beginnen. Studien und Erfahrungsberichte besagen, dass über 90% der Anträge bewilligt werden. Mit meiner jahrelangen Erfahrung im Kostenerstattungsverfahren stehe ich Ihnen im Antragsprozess für Rückfragen per E-Mail oder telefonisch zur Verfügung
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Ablauf:
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Wir vereinbaren ein Vorgespräch. Darin erkläre ich Ihnen, wie sie die Unterlagen beschaffen können, die Sie für das Kostenerstattungsverfahren brauchen. Wenn wir uns für eine Zusammenarbeit entscheiden, sende ich Ihnen die Dokumente zu, die Sie von mir benötigen.
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Wir beantragen sogenannte probatorische Sitzungen (im Regelfall 4 Sitzungen, plus eine Sitzung für die biografische Anamnese). Die Kosten dafür werden in aller Regel ohne Einwände von der Krankenkasse übernommen. Wenn wir uns nach diesen Probesitzungen für eine weiterführende Therapie entscheiden, muss diese nochmals (aber ohne Aufwand für Sie) beantragt werden.
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Wir beantragen eine weiterführende Therapie (i.d.R. 24 Sitzungen). Dafür fordern Krankenkassen i.d.R. einen sogenannten Bericht an den Gutachter an. Diesen anonymisierten Bericht muss ich dann verfassen und ein*e Gutachter*in des MDK (medizinische Dienst der Krankenkasse) entscheidet, ob die Therapie befürwortet oder abgelehnt wird. In über 90% der Fälle wird die Therapie befürwortet, eine Garantie oder Einschätzung zur Erfolgsaussicht lässt sich jedoch nicht geben. Wenn eine Zusage und Kostenübernahme erfolgt, können wir die bewilligten Sitzungen durchführen und die Kosten werden übernommen.
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Wo ist der Haken?
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Die Antragsstellung ist mit Aufwand verbunden. Sie müssen:
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telefonischen Kontakt zum Patientenservice aufnehmen (116117), der beauftragt ist, Ihnen Therapeut*innen zu vermitteln.
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(z.B. über diese Hotline) eine Sprechstunde mit einer/einem Therapeut*in mit Kassensitz vereinbaren, die/der* Ihnen das Dokument PTV 11 ausstellt. Daraus muss hervorgehen, dass Sie dringend und zeitnahe eine Psychotherapie beginnen sollten.
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Therapeut*innen notieren, die Sie derzeit nicht behandeln können
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eine*n Ärzt*in aufsuchen, die Ihnen einen Konsiliarbericht und ggf. eine Dringlichkeitsbescheinigung ausstellt
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selten müssen Sie der Krankenkasse schriftlich darlegen, warum Sie eine Therapie brauchen
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Keiner dieser Schritte sollte länger dauern als ein paar Stunden​. Man sollte möglichst klar ansprechen, was man braucht und sich dafür einsetzen, dass man es auch bekommt. Der Prozess mit der Krankenkasse kann langatmig und mühsam erscheinen, manchmal muss man sich sehr einsetzen.
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Das Vorgespräch mit mir muss im Regelfall privat in Rechnung gestellt werden, da die Krankenkasse die Kosten erst nach ihrer Kostenzusage übernimmt (die wir jedoch erst nach dem Vorgespräch beantragen können).
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Vorausleitung: Die Behandlungskosten müssen im ersten Schritt von Ihnen selbst gezahlt werden. Sie erhalten von mir elektronische Rechnungen per E-Mail. Anschließend können Sie die Rechnung an die Kasse weiterleiten, damit sie erstattet werden. Juristisch kommt kein Vertrag zwischen mir und der Krankenkasse zustande, sondern Sie und ich sind Vertragsparteien. Daraus ergeht, bedauerlicher Weise, dass ich keinen Anspruch auf Kostenübernahme gegenüber der Kasse habe. Daraus folgt, dass diese sich manchmal weigern, Kosten zu übernehmen, sie nur anteilig oder erst nach vielen Monaten zahlen. Leider habe ich auch keinen Einfluss darauf, ob und inwieweit die Kasse Ihre Kosten erstattet. Wenn es hier Schwierigkeiten geben sollte, müssten Sie sich selbst an die Kasse wenden. Im Regelfall werden sie jedoch vollständig (meist nach wenigen Tagen) erstattet.
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Was, wenn der Antrag keinen Erfolg hat oder sich Probleme ergeben?
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es kann sein, dass die Krankenkasse die Kostenübernahme ablehnt. In diesem Fall können Sie formlos Widerspruch einlegen.
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sie können sich an die Organisation Kassenwatch wenden (Link: https://kassenwatch.de/hinweise-fuer-patientinnen). Diese bietet kostenfreie Beratung für das Kostenerstattungsverfahren an.
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ggf. können Sie auch eine*n Anwält*in (z.B. für Gesundheitsrecht) zu Rate ziehen und juristisch gegen Entscheidungen vorgehen.
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Sie könnten sich an den Sozialverband VdK (Rechtsberatung gegen geringe Mitgliedsgebühr) oder die Unabhängige Patientenberatung (UPD) wenden. Die UPD bietet Beratung für Patient*innen an und hat einen Beratungsschwerpunkt für das Thema Psychotherapie in der Kostenerstattung.
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ggf. könnten Sie die Krankenkasse wechseln. Bei manchen Krankenkassen ist das Kostenerstattungsverfahren aussichtsreicher als bei anderen.
Anschrift und Kontaktaufnahme
Anschrift
Jansastraße 12
c/o SinnenRaum
12045 Berlin-Neukölln
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Meine Räume sind Teil einer Gemeinschaftspraxis. Diese befindet sich im Erdgeschoss und ist mit Räumlichkeiten für Einzel- und Gruppengespräche, Wartezimmer/Garderobe und Bad (leider nicht barrierefrei) ausgestattet.
Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln ist sie gut über die U-Bahnhöfe Rathaus Neukölln oder Hermannplatz zu erreichen, oder mit den Buslinien M41, M29, 171, 194 (Haltestelle: Sonnenallee/ Pannierstraße), 104, 166 (Haltestelle: Erkstraße).